Die Bezeichnung Jungvolk wurde von nationalistisch geprägten Ablegern der Wandervogel-Bewegung in Wien nach dem Ende des Ersten Weltkriegs geprägt. Im Sommer 1930 verbanden sich österreichische und reichsdeutsche Gruppen in Absprache mit der Leitung der Hitler-Jugend zum Deutschen Jungvolk, Bund der Tatjugend Großdeutschlands.
Mit dem Rücktritt Kurt Grubers vom Amt des Reichsführers der HJ im März 1931 wurde die HJ-Zentrale von Plauen nach München verlegt und der bislang selbstständige Bund Deutsches Jungvolk wurde der HJ angegliedert: 15-Jährige mussten zur eigentlichen HJ, 18-Jährige weiterhin in die SA wechseln.
Der Anspruch der führenden Funktionäre der HJ bestand darin, so Arno Klönne, „die Gesamtheit der Jugend, wie auch den gesamten Lebensbereich der junge Deutschen (zu) erfassen“. Nach der „Machtergreifung“ Hitlers 1933 wuchs durch Verbot, Auflösung, Selbstauflösung, Übertritt und Übernahme anderer Jugendverbände die Mitgliedschaft im Deutschen Jungvolk stark an. Gemäß dem Gesetz über die Hitlerjugend vom 1. Dezember 1936 sollte die gesamte deutsche Jugend nach den Grundsätzen des Führerprinzips in der Hitlerjugend zusammengefasst werden, wo sie neben Schule und Elternhaus „körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft“ erzogen werden sollte.
In der Anfangszeit des „Dritten Reiches“ hatte das bündische Element noch beträchtlichen Einfluss im Deutschen Jungvolk. Viele Bündische unterschätzten nicht nur die Macht der nationalsozialistischen Jugendorganisationen, sondern verhielten sich dem Nationalsozialismus gegenüber entweder direkt zustimmend oder doch zumindest anerkennend. Das traditionelle Lied- und Schriftgut wurde im Jungvolk weiter gepflegt, bestimmte Zeltformen und Musikinstrumente verwendet und eine gruppenspezifische Kluft getragen. Ehemals bündische Jugendführer gestalteten die Zeitschrift Deutsches Jungvolk maßgeblich mit. Dies änderte sich durch die Säuberung der nationalsozialistischen Jugendorganisationen nach dem 30. Juni 1934. Spätestens 1936 waren die bündischen Traditionen in den Leitungsformationen des Jungvolks ausgeschaltet. Allein an der Basis scheinen bündische Traditionen, wenngleich zunehmend verdeckt, weiter bestanden zu haben.
Ende der 1930er Jahre zeigte sich aber auch, dass immer mehr Jugendliche sich dem Drill und Zwang zu entziehen versuchten. Von den vielen Jugendlichen hingegen, die gerne bei den Jungvolk-Gruppen mitmachten, taten dies nur relativ wenige aus politischer Überzeugung, sondern vor allem wegen des jugendlichen Gemeinschaftslebens, des Karriereangebots und der sportlichen Aktivitäten. Matthias von Hellfeld und Arno Klönne argumentieren, dass durch die nationalsozialistischen Jugendorganisationen wie das Jungvolk keine „breitere Schicht von fanatisch-aktiven jungen Nationalsozialisten“ herausgebildet wurde, sondern man allenfalls die „Dressur der Jugendlichen zur Systemanpassung, zum Verzicht auf politische und gesellschaftliche Willensbildung und Spontaneität“ erreichte, was einer „politisch-gesellschaftlichen Entmündigung der Jugend“ gleichkam.
In der Zweiten Durchführungsverordnung (Jugenddienstverordnung) zum Gesetz über die Hitlerjugend vom 25. März 1939 wurde die Zwangsmitgliedschaft im Deutschen Jungvolk festgelegt. Zum Dienst während des Zweiten Weltkriegs gehörten Aufräumaktionen und Sammelaktionen für Kleider, Altmetall bzw. das Winterhilfswerk.
Leistungsabzeichen Des Deutschen Jungvolks
Das Deutsche Jungvolk (DJ), kurz auch als Jungvolk bezeichnet, war eine Jugendorganisation der Hitler-Jugend für Jungen zwischen 10 und 14 Jahren. Danach wurde, wer nicht als Jungvolkführer eingesetzt war und als solcher nicht in Übereinstimmung mit höheren Jungvolkführern im Jungvolk bleiben wollte, in die Hitler-Jugend überwiesen.
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