Das Abzeichen konnte an aktive Soldaten des Luftwaffenpersonals frühestens nach fünf Feindflügen bzw. bei Verwundung bereits früher oder zwei Monate nach Erwerb des Luftwaffenbeobachterscheins verliehen werden. Eine Verleihung an Angehörige anderer Truppenteile der Wehrmacht war möglich, solange die bestehenden Bestimmungen eingehalten wurden.
Das ovale, aus Tombak gefertigte Abzeichen (später Feinzink) zeigt mittig einen nach rechts fliegenden Adler mit einem Hakenkreuz in den Fängen. Es ist von einem Kranz umschlossen, der links aus Lorbeer- und rechts aus Eichenblättern gebildet ist.
Getragen wurde die Auszeichnung als Steckorden auf der linken Brust.